Bildung

Welterbe

Im Zentrum der Welterbekonvention steht der Schutz von Natur- und Kulturerbestätten, die aufgrund ihres aussergewöhnlichen universellen Wertes für die gesamte Menschheit von Bedeutung sind – heute und auch für kommende Generationen.

Die UNESCO hat sich zur Aufgabe gemacht, die Kultur- und Naturstätten der Welt, die einen aussergewöhnlichen universellen Wert besitzen, zu erhalten. Die internationale Konvention vom 16. November 1972 zum Schutz der Kultur- und Naturstätten der Welt, kurz Welterbekonvention, ist das international bedeutendste Instrument, das von der Völkergemeinschaft zum Schutz ihres kulturellen und natürlichen Erbes beschlossen wurde.

Die von der UNESCO geführte Liste des Welterbes umfasst insgesamt 1248 Stätten in 170 Ländern: Davon sind 972 Kulturerbestätten und 235 Naturerbestätten (August 2026). Weitere 41 Stätten auf der UNESCO-Welterbeliste zählen sowohl zum Kultur- als auch zum Naturerbe. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von grenzüberschreitenden Welterbestätten, etwa der Monte San Giorgio als gemeinsames Erbe zwischen Schweiz und Italien.

Aussergewöhnlicher universeller Wert

Doch wann gilt eine Stätte als von aussergewöhnlichem universellem Wert? Entscheidend ist, dass sie mindestens eines von zehn Kriterien erfüllt. Bei Kulturerbestätten beziehen sich diese unter anderem auf herausragende Leistungen der menschlichen Schöpferkraft, bedeutende Zeugnisse vergangener Kulturen oder besondere Beispiele für Architektur, Siedlungsformen und das Verhältnis zwischen Mensch und Umwelt. Bei Naturerbestätten stehen beispielsweise aussergewöhnliche Landschaften und Naturphänomene, bedeutende geologische Prozesse oder die biologische Vielfalt im Mittelpunkt.

Darüber hinaus müssen Welterbestätten bestimmte Anforderungen an ihre Authentizität und Integrität erfüllen und über geeignete Schutz- und Managementmassnahmen verfügen. Die Aufnahme in die Welterbeliste erfolgt nach einem internationalen Prüfverfahren: Die Vertragsstaaten schlagen Stätten vor, internationale Fachorganisationen wie ICOMOS und IUCN begutachten die Nomination, und das UNESCO-Welterbekomitee entscheidet abschliessend über die Aufnahme.

Kulturerbe

Zu den Kulturerbestätten, die derzeit auf der Welterbeliste verzeichnet sind, gehören Baudenkmäler, Städteensembles, archäologische Stätten, Monumente der Technikgeschichte, Industriedenkmäler und wichtige Gedenkstätten der Menschheitshistorie.

Kulturerbestätten in der Schweiz:

Naturerbe

Das Naturerbe umfasst bedeutende Ökosysteme, Zeugnisse der Evolutionsgeschichte, Naturparadiese und Schutzreservate von Tieren und Pflanzen, die vom Aussterben bedroht sind. 

Naturerbestätten in der Schweiz:

Serielles Erbe

Eine Serielle Kandidatur ist eine Nominierung, die zwei oder mehr nicht zusammenhängende Areale umfasst. Eine einzige Welterbekandidatur kann eine Serie von Kultur- und/oder Naturobjekten in verschiedenen geographischen Regionen beinhalten, die (i) zur selben historisch-kulturellen Gruppe, (ii) demselben Objekttyp, der für eine geographische Zone typisch ist; oder (iii) derselben geologischen oder geomorphologischen Formation, derselben biogeographischen Region oder demselben Ökosystem angehören. Zu dieser Kategorie gehören unter anderem die «Prähistorischen Pfahlbauten um die Alpen».

Serielle Welterbestätten in der Schweiz: